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SANHA lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein

Erste Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig | Deutliche Mehrheit unterstützt Anpassungskonzept | Zweite Gläubigerversammlung voraussichtlich am 25. Mai 2020

 

Die SANHA GmbH & Co. KG, einer der führenden Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der SANHA Unternehmensanleihe 2013/2023 (ISIN: DE000A1TNA70) gemäß § 18 SchVG weniger als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt haben. Damit lag, wie bei Gläubigerversammlungen häufig der Fall, für die erste Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor. Die erwartet hohe Zustimmung der Anleiheinvestoren zu dem von der One Square Advisory Services GmbH entwickelten und mit der Gesellschaft abgestimmten Anpassungskonzept hat sich bestätigt. 

Das Anpassungskonzept für die Unternehmensanleihe 2013/2023 umfasst im Wesentlichen eine Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre bis 2026, die Einführung eines reduzierten Staffelzinses bis 2026 und die Erhöhung des Rückzahlungsbetrags auf 105 % zur teilweisen Aufholung für die Reduzierung der Zinsen in den Jahren 2021 bis 2023. Darüber hinaus sind eine Anpassung der Covenants und der Negativverpflichtung sowie die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung der Beschlüsse vorgesehen. 

Da die erste Abstimmung ohne Versammlung die Beschlussfähigkeit nicht erreicht hat, wird in Kürze eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen. Diese wird voraussichtlich am 25. Mai 2020 stattfinden. Hier ist ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Die Einladung mit allen Details wird rechtzeitig Anfang Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die entsprechenden Formulare werden wie gewohnt auf der SANHA-Website veröffentlicht. 

Bernd Kaimer, geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens: „Die hohe Zustimmungsquote für das Anpassungskonzept bestätigt den bisherigen Eindruck, dass unsere Anleihegläubiger vielfach Verständnis für die geplanten Maßnahmen zur Sicherung der mittelfristigen Liquidität aufgrund der Corona-Krise haben. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern der Abstimmung ohne Versammlung und möchten Sie gleichzeitig dazu aufrufen, auch in der bevorstehenden zweiten Gläubigerversammlung Ihre Stimme abzugeben.“