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Stellungnahme zum Gegenantrag von One Square Advisory vom 23. August 2017

Das Beratungsunternehmen One Square Advisory Services GmbH (OSA) hat am 23. August 2017 erneut einen Gegenantrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 der SANHA GmbH & Co. KG eingereicht.

SANHA und seine Berater haben den Gegenantrag rechtlich und inhaltlich geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:

Der Gegenantrag vom 23. August 2017 entspricht inhaltlich dem Gegenantrag, den OSA bereits am 21. Juli 2017 für die Abstimmung ohne Versammlung eingereicht hat. Die SANHA-Geschäftsführung verweist auf ihre Darlegung und macht deutlich, dass sie ihre Einschätzung zu den Vorschlägen von OSA nicht geändert hat und stellt ausdrücklich klar, dass sie der Anpassung der Anleihebedingungen gemäß dem vorliegenden Gegenantrag von OSA nicht zustimmt.

Gestützt wird diese Position durch die breite positive Resonanz sowohl institutioneller als auch privater Anleihegläubiger für das von der Gesellschaft vorgelegte Prolongationskonzept, welche nicht zuletzt durch die hohe Zustimmungsquote von 90 % in der ersten Gläubigerabstimmung bestätigt wird.

Essen, 24. August 2017 Geschäftsführung der SANHA GmbH & Co. KG