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SANHA lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein

Erste Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig | Deutliche Mehrheit befürwortet Prolongationskonzept der Gesellschaft | Zweite Gläubigerversammlung am 15. September 2017 | Vorläufige Halbjahreszahlen 2017 voll im Plan

 

Die SANHA GmbH & Co. KG, einer der führenden Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), teilt mit, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der SANHA Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNA70) gemäß § 18 SchVG weniger als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt haben. Damit lag für die Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor. An der Abstimmung, die vom 25. bis 31. Juli 2017 stattfand, nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von rund 16 % der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von aktuell 37,063 Mio. Euro halten. Da einige Anmeldungen die Anforderungen zur Stimmabgabe nicht vollumfänglich erfüllten, lag der Anteil der gültigen Stimmen bei rund 11 %. Die Zustimmung für das von der Gesellschaft vorgelegte Prolongationskonzept lag bei über 90 %.

SANHA hat ihren Anleihegläubigern eine Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 um weitere fünf Jahre bis 2023 vorgeschlagen. Eckdaten des Refinanzierungskonzepts sind Immobilien-Sicherheiten zugunsten der Anleihegläubiger in Höhe von mehr als 10 Mio. Euro, eine jährliche Tilgung der Unternehmensanleihe in Höhe von 10 % des derzeitigen Anleihevolumens ab 2019 bis 2022 sowie ein Zinssatz von 5,5 % p.a. ab Beginn der Verlängerung im Juni 2018.

Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung wird eine zweite Gläubigerabstimmung einberufen, die als Präsenzversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung stattfinden wird. Hier ist ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Die Versammlung der Gläubiger der SANHA-Anleihe 2013/2018 wird am 15. September 2017 in Essen stattfinden. Die Einladung zu der Versammlung, bei der sich Anleihegläubiger auch per Vollmacht vertreten lassen können, wird voraussichtlich am 7. August 2017 im Bundesanzeiger und auf der SANHA-Website veröffentlicht. Auch für die Teilnahme an dieser Präsenzveranstaltung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Bernd Kaimer, geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens: „Die hohe Zustimmungsquote für unser Prolongationskonzept bestätigt den bisher schon positiven Eindruck, dass die von uns vorgeschlagenen Konditionen für die Verlängerung der Anleihe fair und ausgewogen sind. Die unzureichende Teilnahmequote kommt daher, dass uns viele größere Investoren einerseits zwar Zustimmung signalisiert haben, andererseits aber erst bei einer zu erwartenden zweiten Versammlung an der Abstimmung teilnehmen wollten.“

Vorläufige Halbjahreszahlen 2017: Umsatz und EBITDA voll im Plan

Darüber hinaus gibt das Unternehmen vorläufige Geschäftszahlen des SANHA-Konzerns für das erste Halbjahr 2017 bekannt. Demnach lag der Konzernumsatz in der ersten Jahreshälfte bei rund 51 Mio. Euro knapp auf Vorjahresniveau und leicht über der Planung des Managements. Dies gilt auch für das EBITDA zum Halbjahr. Hier erzielte die SANHA-Gruppe ein Ergebnis von rund 4,9 Mio. Euro, was einer EBITDA-Marge von knapp 10 % (Vorjahr ebenfalls 10 %) entspricht. Nach Steuern verbleibt ein leicht positives vorläufiges Halbjahresergebnis.

Im zweiten Halbjahr werden die im zweiten Quartal planmäßig vollzogenen Preissteigerungen ihre volle Wirkung entfalten. Auf Basis der vorläufigen Zahlen bestätigt das Management die Prognose für das Gesamtjahr 2017 mit einem Umsatz von etwas über 100 Mio. Euro und einer EBITDA-Marge von 10 %. Der vollständige Halbjahresabschluss 2017 wird – früher als ursprünglich vorgesehen – am 29. August 2017 veröffentlicht.