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Stellungnahme zur Pressemitteilung und zum Gegenantrag von One Square Advisory vom 21. Juli 2017

13:21 h

Das Beratungsunternehmen One Square Advisory Services GmbH (OSA), vertreten durch Geschäftsführer Frank Günther, hat am 21. Juli 2017 einen Gegenantrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 der SANHA GmbH & Co. KG eingereicht.

SANHA und seine Berater haben den Gegenantrag rechtlich und inhaltlich geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:

  • SANHA hat am 20. Juni 2017 ein Konzept zur Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 vorgelegt und seitdem im direkten Dialog mit über 100 institutionellen und privaten Anleiheinvestoren, die weit mehr als 25 % des gesamten Anleihevolumens repräsentieren, nahezu uneingeschränkte Zustimmung erhalten. Die SANHA Geschäftsführung nimmt zur Kenntnis, dass OSA diese Auffassung nicht teilt, stellt jedoch ausdrücklich klar, dass sie der Anpassung der Anleihebedingungen gemäß dem vorliegenden Gegenantrag von OSA nicht zustimmt.
  • Zur Forderung von OSA nach einem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger möchte die Gesellschaft noch einmal unterstreichen, dass dies bisher von keinem Anleihegläubiger aktiv adressiert wurde, zumal SANHA jedem Anleihegläubiger den direkten Dialog anbietet. Die von OSA vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen dem Vorgehen in einem ausgeprägten Sanierungsfall – dieser liegt hier in keiner Weise vor. OSA schlägt dabei sich selbst als Gemeinsamen Vertreter und zudem eine Tochtergesellschaft als Sicherheitentreuhänder vor. Unabhängig von der rechtlichen Frage, ob dieses Vorgehen als Gegenantrag mit den vorgeschlagenen Rechten überhaupt zulässig ist, zieht dies erhebliche Honorare für OSA nach sich, für die es nach den bisherigen Gesprächen mit zahlreichen Investoren keine Notwendigkeit gibt.
    Der Sicherheitentreuhänder wäre zudem teurer und gewährt schlechtere Konditionen als der durch SANHA vorgeschlagene, sehr erfahrene Sicherheitentreuhänder.
  • Die Forderungen von OSA sind wirtschaftlich überzogen und nicht umsetzbar: Es werden beispielsweise bei Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen Strafzinsen sowie eine Strafzahlung in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro gefordert, deren Größenordnung nicht nachvollziehbar und aus Sicht von SANHA völlig unangemessen ist.
    Bei den zu gewährenden Immobiliensicherheiten in Berlin ist von OSA vorgesehen, bei Versagen der Zustimmung des Liegenschaftsfonds entsprechende Ersatzsicherheiten zu bestellen. Solche vorgeschlagenen Ersatzsicherheiten würden den Geschäftsbetrieb zu sehr einschränken.
  • SANHA steht seit der Bekanntgabe des Prolongationskonzepts mit OSA in direktem Kontakt und hat in der vergangenen Woche mehrfach eine Telefonkonferenz zur Beantwortung von Fragen angeboten. Dieses Angebot wurde von OSA nicht angenommen.

Allein die angesprochenen Punkte zeigen, dass der Gegenantrag von OSA erhebliche rechtliche sowie inhaltliche Schwächen aufweist. Insgesamt gilt festzuhalten, dass wir uns seit Wochen in einem konstruktiven Dialog mit jedem Anleihegläubiger befinden, den wir bereits seit längerem kennen oder der neu an uns herantritt. Dabei erfahren wir viel Zustimmung zu unseren Plänen, so dass es aus unserer Sicht keine Veranlassung und auch keine Mehrheit für ein verändertes Konzept gibt.

Essen, 24. Juli 2017

Geschäftsführung der SANHA GmbH & Co. KG