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Neue Bleigrenzwerte erfordern Handlungsbedarf!

Mit der überarbeiteten EU‑Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 sowie der ECHA‑Positivliste verschärft die Europäische Union die Anforderungen an die Trinkwasserqualität erneut deutlich – und die Zeit zum Handeln wird zunehmend knapp. Im Fokus stehen insbesondere das bevorstehende Verbot zahlreicher bleihaltiger Kupferlegierungen in Trinkwasseranwendungen sowie die Absenkung des zulässigen Bleigrenzwerts von 10 auf 5 µg/l. Auch das Inverkehrbringen von Produkten aus diesen Werkstoffen für Trinkwasserinstallationen wird künftig nicht mehr zulässig sein.
 
Deutschland schöpft die EU‑weite Übergangsfrist nicht aus, sondern setzt die Vorgaben deutlich früher um: Das Verbot der genannten Legierungen sowie der Grenzwert von 5 µg/l gelten bereits ab dem 12. Januar 2028. Weitere Länder ziehen die Umsetzung in nationales Recht ebenfalls vor.
 
Ziel dieser Regelungen ist es, den Gesundheitsschutz – insbesondere für empfindliche Bevölkerungsgruppen – weiter zu verbessern und gleichzeitig die Verwendung geeigneter Materialien im Kontakt mit Trinkwasser EU‑weit zu harmonisieren. Sobald die verschärften Anforderungen in Kraft treten, dürfen ausschließlich Bauteile und Produkte eingesetzt werden, die die geltenden Grenzwerte einhalten und für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen zugelassen sind. Dies betrifft insbesondere bislang eingesetzte bleihaltige Messinglegierungen, die künftig die regulatorischen Anforderungen nicht mehr erfüllen und daher schrittweise aus dem Einsatz verdrängt werden.

Das bedeutet konkret für Anwender:
 
  • Planungs‑ und Beschaffungsprozesse müssen frühzeitig auf konforme, bleifreie bzw. bleiarme Werkstoffe umgestellt werden.
  • Bei Neuinstallationen, Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen ausschließlich zugelassene Produkte eingesetzt werden.
  • Eine rechtzeitige Systemumstellung hilft, spätere Nachrüstungen, zusätzliche Kosten und mögliche Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
Gemäß Trinkwasserverordnung gilt in Deutschland ab dem 12. Januar 2028 ein Bleigrenzwert von 5 µg/l. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Produkte (z. B. PURAPRESS®) eingesetzt werden, die die Einhaltung dieses Grenzwerts an der Entnahmestelle sicherstellen.
Ein früher Umstieg auf konforme Materialien schafft Planungs‑ und Investitionssicherheit und reduziert regulatorische Risiken – auch mit Blick auf mögliche zukünftige Verschärfungen, etwa im Rahmen der europäischen Chemikaliengesetzgebung.

Mit SANHA® auf der sicheren Seite

Seit vielen Jahren stellt SANHA® sicher, dass eingesetzte Materialien und Produkte den geltenden regulatorischen Anforderungen entsprechen. Bereits frühzeitig – im Jahr 2009 – begann SANHA® mit der konsequenten Umstellung des Sortiments für Trinkwasserinstallationen auf den bleifreien Werkstoff Siliziumbronze (CW724R). Durch kontinuierliche Investitionen in Materialentwicklung, Prüfverfahren und Qualitätssicherung gewährleistet SANHA®, dass Installateure, Planer und Betreiber jederzeit auf Produkte vertrauen können, die aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So profitieren Kunden von einer hohen Planungssicherheit – sowohl im Neubau als auch bei der Modernisierung bestehender Gebäude.
 
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