Weichlote sind in EN 29453 genormt. Nach DVGW-GW 2 dürfen für Trinkwasserinstallationen verwendet werden:
- S-Sn97Cu3 (Weichlot mit 97 % Zinn und 3 % Kupfer, Schmelzbereich 230 °C ... 250 °C, Katalog-Nr. 4933),
- S-Sn97Ag3 (Weichlot mit 97 % Zinn und 3 % Silber, Schmelzbereich 220 °C ... 230 °C, Katalog-Nr. 4934).
Damit das Weichlot benetzen und binden kann, wird stets ein Weichlötflussmittel nach EN 29454-1 benötigt. Flussmittel müssen kaltwasserlöslich und ausspülbar sein. Dies ist gegeben, wenn die Flussmittel nach GW 7 zertifiziert sind und das DVGW-Zeichen führen. Flussmittel sollte nur sparsam verwendet und nur auf das, mittels metallfreien Vlies, gereinigte Außenlötende (Rohrende) aufgetragen werden, das dann in das ebenfalls – z. B. mit einer Innenreinigungsbürste (Katalog-Nr. 4974) – gereinigte Innenlötende (Fittingmuffe) einzuführen ist. So kann kein Flussmittel in das Leitungsinnere (über ein technisch unvermeidbares Maß hinaus) eindringen.
Besonders beliebt ist die Anwendung von Weichlotpasten (Flussmittel-Lot-Gemischen). Diese bestehen – sofern sie das DVGW-Zeichen führen – aus mindestens 60 Gewichtsprozent Lotpulver, Rest Weichlötflussmittel. Sobald die Arbeitstemperatur – bei der das Lot benetzen und binden kann – erreicht ist, schmilzt der Lotanteil in der Paste. Dies ist – leicht erkennbar durch ein silbrig glänzendes Aussehen – der Zeitpunkt, zu dem das zusätzliche Lot zur Füllung des Lötspalts angesetzt werden muss. Damit ist die Gefahr des Verbrennens (das Flussmittel würde dann natürlich unwirksam werden) nicht mehr gegeben.
Für Trinkwasserinstallationen sollen Weichlotpasten – wie die SANHA®-Weichlotpaste (Katalog-Nr. 4943) – ebenfalls das DVGW-Zeichen führen. Weichlotpasten sind wie Flussmittel anzuwenden, also ebenfalls nur dünn auf das gereinigte Außenlötende aufzutragen. Beim Weichlöten ist die gesamte Lötstelle auf Arbeitstemperatur zu erwärmen. Das Weichlot ist dann ohne direkte Flammeneinwirkung am Ende des Lötspaltes anzusetzen und abzuschmelzen. Weichlöten erfordert bei Abmessungen über 42 mm Außendurchmesser Erfahrungen hinsichtlich Temperatur- und Flammenführung. Für diese Abmessungen wird daher das Hartlöten bei Lötverbindungen empfohlen.
Hartlote für Lötfittings sind in EN 1044 genormt. Nach DVGW-GW 2 dürfen die folgenden Hartlote für Trinkwasserinstallationen ab 35 mm Außendurchmesser verwendet werden:
- CP 203, Hartlot mit 94 % Kupfer und 6 % Phosphor, Schmelzbereich 710 °C ... 890 °C, Katalog-Nr. 4939),
- CP 105, Hartlot mit 92 % Kupfer, 2 % Silber und 6 % Phosphor, Schmelzbereich 645 °C ... 825 °C, Katalog-Nr. 4936).
Diese phosphorhaltigen Hartlote sollten bei Verbindungen von Kupfer an Kupfer ohne Flussmittel verarbeitet werden. Der im Lot enthaltene Phosphoranteil übernimmt diese Funktion. Besteht eines der beiden Bauteile jedoch aus einer Kupferlegierung (Messing oder Rotguss), ist ein Hartlötflussmittel einzusetzen:
- AG 104, Hartlot mit 27 % Kupfer, 45 % Silber und 3 % Zinn, Schmelzbereich 640 °C ... 680 °C, Katalog-Nr. 4937),
- AG 106, Hartlot mit 36 % Kupfer, 34 % Silber und 3 % Zinn, Schmelzbereich 630 °C ... 730 °C,
- AG 203, Hartlot mit 30 % Kupfer und 44 % Silber, Schmelzbereich 675 °C ... 735 °C.
Diese hochsilberhaltigen Hartlote müssen stets mit Flussmittel verarbeitet werden. Für Kupferrohrinstallationen ist in Räumen mit ammoniak- und/oder schwefelwasserstoffhaltiger Atmosphäre zur Vermeidung von Korrosionsschäden generell ein hochsilberhaltiges Lot (z. B. AG 104, Katalog-Nr. 4937) einzusetzen.