Die hygienisch einwandfreie Dichtheitsprüfung

- Dichtheitsprüfung mit ölfreier Druckluft oder Inertgas
Wie bei der Planung und Installation von Trinkwasseranlagen, muss auch bei der Dichtheits-/Druckprüfung absolut hygienebewusst vorgegangen werden. Vorschriften und Empfehlungen zu einer hygienegerechten Dichtheitsprüfung liefern das ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen“ und die BHKS-Regel 5.001 „Druckprüfung von Trinkwasserleitungen“. Darin wird eindeutig festgelegt, dass eine Dichtheitsprüfung mit Wasser nicht vorgenommen werden darf, wenn
- nach der Druckprüfung längere Stagnationszeiten zu erwarten sind
- Leitungen nicht vollständig entleerbar sind
- Leitungen aus Gründen der Frosteinwirkung nicht mit Wasser abgedrückt werden können
- Leitungen aus Baufortschrittsgründen geprüft werden müssen, jedoch anschließend noch nicht in Betrieb genommen werden können
Geht man davon aus, dass eine Dichtheitsprüfung in der Regel durchgeführt werden muss, damit die Leitungen abschließend isoliert und die Aussparungen geschlossen werden können, ist grundsätzlich, auch beim Einfamilienhaus, von einer längeren Stagnationsphase im Anschluss an die Dichtheitsprüfung auszugehen.
Eine Druckprüfung mit Wasser entspricht daher heute, insbesondere im Hinblick auf hygienische Relevanz, nicht mehr dem Stand der Technik. Eine hygienisch einwandfreie Dichtheitsprüfung ist somit nur in Form einer „Trockenprüfung“ mit ölfreier Druckluft oder Inertgas (Stickstoff oder Kohlendioxid) möglich. Diese Prüfung ist in zwei Schritten, nämlich der Dichtheitsprüfung (Vorprüfung) und der anschließenden Festigkeitsprüfung (Hauptprüfung) durchzuführen.
Die Dichtheitsprüfung wird mit einem Prüfdruck von 11 kPa (110 mbar) durchgeführt. Die Prüfzeit beträgt bis 100 Liter Leitungsvolumen min. 120 Minuten. Je weitere 100 Liter Leitungsvolumen verlängert sich die Prüfzeit um 10 Minuten. Die verwendeten Manometer müssen geeicht sein und eine Ablesegenauigkeit von 0,1 kPa (1 mbar) ermöglichen.
Die Festigkeitsprüfung wird bis zu einer Leitungsdimension von einschließlich DN 50 mit 300 kPa (3000 mbar) ausgeführt. Bei Leitungsdimensionen größer als DN 50 muss der Prüfdruck 100 kPa (1000 mbar) betragen. Die Prüfdauer beträgt 10 Minuten und während dieser Zeit darf kein Druckabfall erkennbar sein. Auch bei dieser Prüfung müssen die verwendeten Manometer geeicht sein und eine Ablesegenauigkeit von 0,1 kPa (1 mbar) ermöglichen.
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